Vereinregistrierung endlich abgeschlossen

Es ist endlich abgeschlossen – der Verein ist administrativ geändert

Wir haben sage und schreibe drei Monate gewartet bis alles in Sack und Tüten war. Unmittelbar nach der Vorstandswahl haben wir einen Notartermin bekommen und die Anpassung im Vereinsregister beurkunden lassen. Aufgrund von „Urlaub“ im Amtsgericht hat sich die Registrierung aber doch zwei Monate hingezogen. Dank der Eintragung waren wir dann in der Lage das Vereinskonto abzuändern und den vollen Zugriff zu bekommen.

Wir standen auch vor der Frage, was erledigt werden muss, wenn sich der Vereinsvorstand ändert. Hilfreich hier war zum einen Esther, die uns viele Infos und wichtiges Material gab. Zum anderen haben wir uns auch in das Thema eingelesen.

Damit Ihr einen besseren Eindruck habt hier ein kurzer Abriss der Aufgaben.

Gemäß § 26 BGB muss jede Änderung des Vorstands in das Vereinsregister eingetragen werden. Leider kann man das nicht selbst durchführen, sondern benötigt hierfür einen Notar, was wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

  1. Neuer Vorstand wird gewählt (Protokollpflicht)
  2. Protokoll und Satzung an Notar
  3. Dieser übergibt die Daten dann ans Amtsgericht
  4. Parallel kann schon mal das Konto auf die neuen Ansprechpartner geändert bzw. beantragt werden

Beitrag Bildquelle: www.canva.com

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